


Welchen Energieausweis braucht man? Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Entscheidungshilfe für Eigentümer, Vermieter und Verkäufer
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen – doch welcher Ausweistyp ist der richtige? Die Antwort hängt vom Baujahr, dem energetischen Zustand und der Nutzung Ihres Gebäudes ab.
In Deutschland gibt es zwei Arten von Energieausweisen:
Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis
Beide erfüllen denselben Zweck – sie geben Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes –, unterscheiden sich aber deutlich in Aussagekraft, Zulässigkeit und Kosten.
Der Bedarfsausweis – präzise, unabhängig, rechtssicher
Der Bedarfsausweis basiert auf den technischen Eigenschaften des Gebäudes: Bauweise, Dämmung, Fenster, Heiztechnik, Warmwasserbereitung usw. Diese Daten werden vor Ort erfasst und nach standardisierten Verfahren ausgewertet.
Wann ist ein Bedarfsausweis Pflicht?
Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden
Wenn keine gültigen Verbrauchsdaten (3 Jahre) vorliegen
Bei unsanierten Altbauten
Bei Neubauten oder umfassenden Modernisierungen
Vorteile des Bedarfsausweises:
Objektive Beurteilung unabhängig vom Nutzerverhalten
Rechtssicherheit bei Verkauf oder Vermietung
Enthält Empfehlungen zur energetischen Sanierung
Immer zulässig – auch wenn der Verbrauchsausweis möglich wäre
Der Verbrauchsausweis – einfacher, aber eingeschränkt einsetzbar
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er kann günstiger und schneller erstellt werden, ist aber nur für bestimmte Gebäudearten erlaubt.
Voraussetzungen für den Verbrauchsausweis:
Gebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten
Alternativ: Baujahr nach 1977 mit Mindestwärmeschutz
Lückenlose Heizkostenabrechnungen müssen vorliegen
Einschränkungen:
Werte sind nutzungsabhängig (z. B. bei Leerstand oder sparsamer Nutzung verzerrt)
Keine konkreten Modernisierungsempfehlungen
Nicht zulässig für Altbauten mit wenigen Einheiten
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – die Entscheidung im Überblick
KriteriumBedarfsausweisVerbrauchsausweisGrundlageGebäudetechnikEnergieverbrauchAussagekraftHoch, unabhängig vom NutzerAbhängig vom VerhaltenPflicht bei Altbauten✅ Ja❌ Nur unter BedingungenModernisierungsempfehlungen✅ Ja❌ NeinRechtssicherheit✅ Hoch⚠ EingeschränktGültigkeit10 Jahre10 Jahre
Unser Tipp: Bedarfsausweis als sichere Lösung
In 90–95 % der Fälle ist der Bedarfsausweis die sichere Wahl. Er bietet rechtliche Sicherheit, objektive Vergleichbarkeit und ist für alle Gebäudetypen zulässig. Auch wenn ein Verbrauchsausweis zulässig wäre, lohnt sich der Mehrwert eines Bedarfsausweises – vor allem bei Verkauf, Sanierung oder für Förderprogramme.
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