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Welchen Energieausweis braucht man? Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Welchen Energieausweis braucht man? Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Welchen Energieausweis braucht man? Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Welchen Energieausweis braucht man? Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Welchen Energieausweis braucht man? Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Entscheidungshilfe für Eigentümer, Vermieter und Verkäufer

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen – doch welcher Ausweistyp ist der richtige? Die Antwort hängt vom Baujahr, dem energetischen Zustand und der Nutzung Ihres Gebäudes ab.

In Deutschland gibt es zwei Arten von Energieausweisen:

  • Bedarfsausweis

  • Verbrauchsausweis

Beide erfüllen denselben Zweck – sie geben Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes –, unterscheiden sich aber deutlich in Aussagekraft, Zulässigkeit und Kosten.


Der Bedarfsausweis – präzise, unabhängig, rechtssicher

Der Bedarfsausweis basiert auf den technischen Eigenschaften des Gebäudes: Bauweise, Dämmung, Fenster, Heiztechnik, Warmwasserbereitung usw. Diese Daten werden vor Ort erfasst und nach standardisierten Verfahren ausgewertet.

Wann ist ein Bedarfsausweis Pflicht?

  • Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden

  • Wenn keine gültigen Verbrauchsdaten (3 Jahre) vorliegen

  • Bei unsanierten Altbauten

  • Bei Neubauten oder umfassenden Modernisierungen

Vorteile des Bedarfsausweises:

  • Objektive Beurteilung unabhängig vom Nutzerverhalten

  • Rechtssicherheit bei Verkauf oder Vermietung

  • Enthält Empfehlungen zur energetischen Sanierung

  • Immer zulässig – auch wenn der Verbrauchsausweis möglich wäre


Der Verbrauchsausweis – einfacher, aber eingeschränkt einsetzbar

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er kann günstiger und schneller erstellt werden, ist aber nur für bestimmte Gebäudearten erlaubt.

Voraussetzungen für den Verbrauchsausweis:

  • Gebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten

  • Alternativ: Baujahr nach 1977 mit Mindestwärmeschutz

  • Lückenlose Heizkostenabrechnungen müssen vorliegen

Einschränkungen:

  • Werte sind nutzungsabhängig (z. B. bei Leerstand oder sparsamer Nutzung verzerrt)

  • Keine konkreten Modernisierungsempfehlungen

  • Nicht zulässig für Altbauten mit wenigen Einheiten


Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – die Entscheidung im Überblick

KriteriumBedarfsausweisVerbrauchsausweisGrundlageGebäudetechnikEnergieverbrauchAussagekraftHoch, unabhängig vom NutzerAbhängig vom VerhaltenPflicht bei Altbauten✅ Ja❌ Nur unter BedingungenModernisierungsempfehlungen✅ Ja❌ NeinRechtssicherheit✅ Hoch⚠ EingeschränktGültigkeit10 Jahre10 Jahre


Unser Tipp: Bedarfsausweis als sichere Lösung

In 90–95 % der Fälle ist der Bedarfsausweis die sichere Wahl. Er bietet rechtliche Sicherheit, objektive Vergleichbarkeit und ist für alle Gebäudetypen zulässig. Auch wenn ein Verbrauchsausweis zulässig wäre, lohnt sich der Mehrwert eines Bedarfsausweises – vor allem bei Verkauf, Sanierung oder für Förderprogramme.


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